Gefördert werden Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden mit Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002. Der KfW-Finanzierungsanteil beträgt maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit und der Tilgungszuschuss bis zu 48.000 Euro.