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Der Sparkasse Landsberg-Dießen liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 Prospektverordnung (PVO) angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.
Rechtsverbindliche Erklärungen (zum Beispiel Überweisungen, Wertpapierorder, Kartensperren, Belastungsbuchungen aus Lastschriften) können Sie nicht per E-Mail, sondern ausschließlich übers Online-Banking, per Telefon oder auf herkömmlichem Wege abgeben. Dies gilt nicht für den Widerruf von Vertragserklärungen, wenn in gesetzlichen Vorschriften oder den Vertragsformularen Ihrer Sparkasse auch der Widerruf in Textform (zum Beispiel E-Mail) vorgesehen ist.
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Dieser Internet-Auftritt richtet sich ausschließlich an Personen mit einem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Leistungen aus mit der Sparkasse geschlossenen Verträgen ist der Hauptsitz der Sparkasse. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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In diesem Abschnitt finden Sie den aktuellen Preisaushang und das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie weitere grundlegende Informationen der Sparkasse Landsberg-Dießen im PDF-Format. Zum Ansehen, Speichern und Ausdrucken benötigen Sie ein Programm, das PDF-Dateien öffnet. Zum Beispiel den Adobe Reader, den Sie kostenfrei bei Adobe herunterladen können.
PreisaushangDer Preisaushang enthält grundlegende Angaben zu Preisen im Privatkundengeschäft. |
Das Exemplar können Sie einsehen in Ihrer Geschäftsstelle vor Ort |
Preis- und LeistungsverzeichnisDas Preis- und Leistungsverzeichnis enthält sonstige Produkte und Dienstleistungen. |
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GlossarHier finden Sie eine Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste. |
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OffenlegungsberichtDer Offenlegungsbericht enthält die nach der Capital Requirements Regulation (CRR) erforderlichen Angaben. |
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BasiskontoDas Basiskonto ist ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen auf Guthabenbasis. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Basiskonto sowie ein Antragsformular. |
KontenwechselhilfeHier finden Sie die aktuelle Verbraucherinformation zur Kontenwechselhilfe im PDF-Format. Gerne übernimmt Ihre Sparkasse als empfangender Zahlungsdienstleister die Benachrichtigung Ihrer Zahlungsverkehrspartner. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Berater vor Ort. |
Beschwerdemanagement-Grundsätze der SparkasseIhre Sparkasse hat eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Hier finden Sie die Beschwerdemanagement-Grundsätze im PDF-Format. |
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Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren FinanzinstrumentenMit der „Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten“ informieren Sie sich über Ihre Sparkasse – insbesondere zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Wertpapiergeschäft. |
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ZinsanpassungsklauselHier finden Sie Informationen zur Zinsanpassungsklausel und dem Referenzzinssatz. |
Mehr erfahren |
PSD2-KontozugriffKontoinformations- und Zahlungsauslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen. Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle, Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung. Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Testmöglichkeiten rufen Sie bitte den folgenden Link auf. |
Mehr zur XS2A-Sandbox |
Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen
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Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt.
Das System besteht aus 13 Sicherungseinrichtungen:
Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Insolvenz gekommen. In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder darauf fällige Zinsen verloren.
Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkennen lassen.
Das wichtigste Ziel des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt werden.
Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.
Die Sparkasse Landsberg-Dießen verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.
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