Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen Angaben und Informationen dienen ausschließlich Ihrer Information und ersetzen eine persönliche Beratung nicht. Ihre Sparkasse übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Inhalte. Für Internet-Seiten Dritter, auf die Ihre Sparkasse per Hyperlink verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verantwortung.
Kurse, Nachrichten und sonstige Markt- und Börseninformationen werden auf den Internet-Seiten Ihrer Sparkasse mindestens 15 Minuten zeitverzögert angezeigt, sofern nichts anderes angegeben ist.
Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen Informationen und Aussagen sind nicht als Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages zu verstehen. Für eine persönliche Beratung setzen Sie sich bitte mit einem Sparkassen-Mitarbeiter in Verbindung.
Der Sparkasse Landsberg-Dießen liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 Prospektverordnung (PVO) angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.
Rechtsverbindliche Erklärungen (zum Beispiel Überweisungen, Wertpapierorder, Kartensperren, Belastungsbuchungen aus Lastschriften) können Sie nicht per E-Mail, sondern ausschließlich übers Online-Banking, per Telefon oder auf herkömmlichem Wege abgeben. Dies gilt nicht für den Widerruf von Vertragserklärungen, wenn in gesetzlichen Vorschriften oder den Vertragsformularen Ihrer Sparkasse auch der Widerruf in Textform (zum Beispiel E-Mail) vorgesehen ist.
Außerhalb der als geschützt gekennzeichneten Internet-Seiten ist die Vertraulichkeit der per E-Mail übermittelten Daten nicht sichergestellt.
Dieser Internet-Auftritt richtet sich ausschließlich an Personen mit einem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Leistungen aus mit der Sparkasse geschlossenen Verträgen ist der Hauptsitz der Sparkasse. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Inhalt und Struktur dieses Internet-Auftritts sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung. Der Nutzer darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen. Er erwirbt keinerlei Rechte an den Inhalten oder Programmen. Wird Software zum Download angeboten, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung des Nutzers auf die persönliche Verwendung im Rahmen der Nutzung des Internet-Auftritts.
Links auf die Internet-Seiten Ihrer Sparkasse sind nur nach vorheriger Zustimmung zulässig. Ihre Sparkasse übernimmt keine Verantwortung für Darstellungen, Inhalt oder irgendeine Verbindung zu diesem Internet-Auftritt in Web-Seiten Dritter.
Die in diesem Internet-Auftritt verwendeten Marken und Logos sind geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken oder Logos ohne vorherige Zustimmung zu nutzen.
In diesem Abschnitt finden Sie den aktuellen Preisaushang und das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie weitere grundlegende Informationen der Sparkasse Landsberg-Dießen im PDF-Format. Zum Ansehen, Speichern und Ausdrucken benötigen Sie ein Programm, das PDF-Dateien öffnet. Zum Beispiel den Adobe Reader, den Sie kostenfrei bei Adobe herunterladen können.
PreisaushangDer Preisaushang enthält grundlegende Angaben zu Preisen im Privatkundengeschäft. |
Das aktuelle Exemplar können Sie einsehen in Ihrer Geschäftstelle vor Ort |
Preis- und LeistungsverzeichnisDas Preis- und Leistungsverzeichnis enthält sonstige Produkte und Dienstleistungen. |
PDF-Dokument ansehen |
GlossarHier finden Sie eine Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste. |
PDF-Dokument ansehen |
Entgeltinformation gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG) |
Entgeltinformation GiroSmart | PDF-Dokument ansehen |
Entgeltinformation GiroKlassik | PDF-Dokument ansehen |
Entgeltinformation GiroPremium | PDF-Dokument ansehen |
Entgeltinformation Girokonto für Azubis und Studenten | PDF-Dokument ansehen |
Entgeltinformation GiroStart | PDF-Dokument ansehen |
Entgeltinformation Basiskonto Klassik | PDF-Dokument ansehen |
Entgeltinformation Guthabenkonto | PDF-Dokument ansehen |
Bereitstellung der Vergleichskriterien gemäß § 17 Nrn. 2 und 3 ZKG für Betreiber einer Vergleichswebsite |
Filialnetz und Geldautomatennetz | PDF-Dokument ansehen |
OffenlegungsberichtDer Offenlegungsbericht enthält die nach der Capital Requirements Regulation (CRR) erforderlichen Angaben. |
PDF-Dokument ansehen |
BasiskontoDas Basiskonto ist ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen auf Guthabenbasis. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Basiskonto sowie ein Antragsformular. |
KontenwechselhilfeHier finden Sie die aktuelle Verbraucherinformation zur Kontenwechselhilfe im PDF-Format. Gerne übernimmt Ihre Sparkasse als empfangender Zahlungsdienstleister die Benachrichtigung Ihrer Zahlungsverkehrspartner. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Berater vor Ort. |
Beschwerdemanagement-Grundsätze der SparkasseIhre Sparkasse hat eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Hier finden Sie die Beschwerdemanagement-Grundsätze im PDF-Format. |
PDF-Dokument ansehen |
Informationen zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen sowie zur erreichten Ausführungsqualität |
„TOP-5 Reporting“Hier finden Sie für alle ausgeführten Kundenaufträge und jede Kategorie von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen im Vorjahr am wichtigsten waren. |
„Qualitätsbericht“Hier finden Sie für jede Kategorie von Finanzinstrumenten eine Zusammenfassung der Auswertung und Schlussfolgerungen aus der genauen Überwachung der erreichten Ausführungsqualität für die Ausführungsplätze, auf denen alle Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt wurden. |
Die europäische Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs-Verordnung) verpflichtet Kreditinstitute, ihren Kunden in der Beratung und bei beratungsfreien Orders so genannte Basisinformationsblätter zur Verfügung zu stellen.
Über nachstehende Links gelangen Sie zu den Basisinformationsblättern für die genannten Produkte:
Devisentermingeschäft Fremdwährungs-Käufer | PDF-Dokument ansehen |
Devisentermingeschäft Fremdwährungs-Verkäufer | PDF-Dokument ansehen |
Devisentermingeschäft mit Laufzeitoption Fremdwährungs-Käufer | PDF-Dokument ansehen |
Devisentermingeschäft mit Laufzeitoption Fremdwährungs-Verkäufer | PDF-Dokument ansehen |
Devisenswap Fremdwährungs-Käufer | PDF-Dokument ansehen |
Devisenswap Fremdwährungs-Verkäufer | PDF-Dokument ansehen |
Eine Übersicht aller Basisinformationsblätter erhalten Sie hier.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Devisen-Experten gerne zur Verfügung.
ZinsanpassungsklauselHier finden Sie Informationen zur Zinsanpassungsklausel und dem Referenzzinssatz. |
Mehr erfahren |
PSD2-KontozugriffKontoinformations- und Zahlungsauslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen. Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle, Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung. Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Testmöglichkeiten rufen Sie bitte den folgenden Link auf. |
Mehr zur XS2A-Sandbox |
Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt.
Das System besteht aus 13 Sicherungseinrichtungen:
Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Insolvenz gekommen. In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder darauf fällige Zinsen verloren.
Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkennen lassen.
Das wichtigste Ziel des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt werden.
Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.
Die Sparkasse Landsberg-Dießen verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.